Visionen des Diesseits (gemäß VStättVO)
Wir bauen um.
Wir bauen um. 501 Jahre nach Hieronymus Bosch, er hatte sich „Visionen des Jenseits“ gemacht, da steigen die Menschen, gesegnet und geflügelt, durch einen beton-ähnlichen Tunnel zur himmlischen Versammlungsstätte empor. Links im Bild.
Wir bauen die Christuskirche zur irdischen Versammlungsstätte um. Nach allen Regeln der Kunst, der Theologie und der VStättVO. Das ist rechts im Bild zu sehen.
Umbau heißt: Die Christuskirche ist eine Kirche und wird es bleiben, ein dem Gottesdienst gewidmeter Raum. Was in ihm stattfindet – ob ein Gottesdienst, der zum Konzert wird oder ein Konzert zum Gottesdienst; ob eine Diskussion über Gott geht oder die Welt; ob aus Büchern gelesen wird oder dem Buch der Bücher – was stattfindet in diesem Raum, gewinnt gottesdienstliche Qualität, denn:
“Eine künstlerische Veranstaltung in einer Kirche erhält ihr eigenes Gepräge, eben weil es eine Kirche, d.h. ein Raum ist, der für den Gottesdienst gewidmet ist.”
So Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Ruhr Universität.
Heißt: Es zwingt uns keiner, die VStättVO anzuwenden, wir bauen um, weil wir umbauen wollen. Das allerdings ist kompliziert, die Versammlungsstättenverordnung ist dick wie das Wort lang und lässt sich nur mit großem Planungsaufwand anwenden auf Gebäude, die längst gebaut sind – die Christuskirche ist Bj. 1956/59. Wir haben jetzt gemeinsam mit Soan-Architekten und dem Bauordnungsamt einen Plan erstellt, und zu diesem Plan gehört eine Hieronymus-Bosch-Referenz, bei uns sieht das so aus: